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Handwerksrechtliche Berufsvertretung der in Hessen ansässigen Sanitätshäuser und Orthopädietechniker-Betriebe , die gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HWO) als zulassungspflichtige Handwerksbetriebe zur selbständigen Ausübung des Orthopädietechniker-Handwerks berechtigt sind (§ 1 Abs. 2 HWO). Die
…mehrDas Orthopädietechniker-Handwerk ist gemäß § 1 Abs. 2 der Handwerksordnung ein staatlich anerkanntes Gesundheitshandwerk. Orthopädietechniker fertigen für kranke und behinderte Menschen orthopädische Hilfsmittel, wie z.B. Arm- oder Bein- Prothesen, Stützapparate (Orthesen), Bandagen und
…mehrGrundsätzlich sollte der Bewerber über eine gute und schnelle Auffassungsgabe und handwerkliches Geschick verfügen .Der Orthopädietechniker wird sowohl mit dem Handwerk und modernster Technik, als auch mit Menschen in Berührung kommen, die auf seine Hilfe und sein Verständnis angewiesen sind.
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