Bild: © Otto Bock Healthcare GmbH, Duderstadt
Was ist die Landesinnung?
Handwerksrechtliche Berufsvertretung der in Hessen ansässigen Sanitätshäuser und Orthopädietechniker-Betriebe , die gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HWO) als zulassungspflichtige Handwerksbetriebe zur selbständigen Ausübung des Orthopädietechniker-Handwerks berechtigt sind (§ 1 Abs. 2 HWO). Die Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:
- Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gegenüber Ministerien, Behörden, Wirtschaftsunternehmen, Sozialversicherungskostenträgern und anderen Stellen
- Abschluss von Versorgungsverträgen im Sinne des Sozialrechts mit Krankenkassen, Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Kostenträgern mit entsprechender Information, Beratung und Schulung der Mitglieder
- Abschluss von Rahmenvereinbarungen, z.B. Arbeitsschutz, Energieversorgung, Kommunikation, etc.
- Beratung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Sozialversicherungskostenträger
- Juristische Beratung (Sozialrecht, Arbeitsrecht, etc.) und Vertretung der Mitglieder im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeit vor Gericht und anderen Stellen
- Erteilung von fachlichen Auskünften und Gutachten gegenüber Mitglieder, Behörden und Verbraucher
- Durchführung und Förderung gemeinsamer Werbe- und Marketing-Aktivtäten
- Regelung der Gesellenausbildung in den Ausbildungsberufen „Orthopädiemechaniker/in / Bandagist/in“ mit den zuständigen Handwerkskammern und Berufsschulen
- Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfung und überbetrieblichen Unterweisung
- Weiterbildung und fachliche Qualifizierung der Mitglieder und deren Mitarbeiter

